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Neue dänische Gesetze seit dem 01. Januar 2019

Seit dem 01. Januar 2019 ist ein neues Gesetz in Dänemark, zur Prüfung der Unterlagen für eine Eheschließung, in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde vom Folketing (dänisches Parlament) beschlossen, um mögliche Scheinehen ausfindig zu machen.

Auch nach in Kraft treten des neuen Gesetzes können ausländische Paare in Dänemark heiraten und diese Ehe problemlos in Deutschland anerkennen lassen.

Die Prüfung der Dokumente für die Eheschließung wird seit dem 01. Januar 2019 an einer zentralen Stelle in Dänemark durchgeführt. Nach der Gesetzesänderungen wurde die Bearbeitungsgebühr für die Eheschließeng auf 1650 Dänische Kronen (entspricht etwas 225€) angehoben.

Nach jetzigem Stand wird die Bearbeitungszeit 7-10 Werktage in Anspruch nehmen. Nach wie vor arbeiten die dänischen Behörden gerne mit Agenturen wie uns zusammen, da wir die Vorprüfung der Unterlagen übernehmen.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.

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